An Chrom 3 führt kein Weg vorbei

Verbindungen mit Chrom(VI) gelten als gesundheitsgefährdend. Deshalb sind sie und weitere Chromverbindungen in der EU-REACH-Verordnung gelistet. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Sie regelt also, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen bestimmte Chemikalien innerhalb der Europäischen Union eingesetzt werden dürfen.

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