AGB, AGB Onlineshop, AUB und AEB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB) DER IWG ING. W. GARHÖFER GES.M.B.H.
(STAND 01.06.2024)

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) werden allen unseren Verträgen über Waren, Lieferungen und sonstigen Leistungen der IWG Ing. W. Garhöfer Ges.m.b.H. (im Folgenden „Verkäufer“ oder „wir“ genannt) zugrunde gelegt, soweit im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (im nachfolgenden auch „Käufer“ genannt) gelten nur nach schriftlicher und ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers und sodann beschränkt auf das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch auch für Folgegeschäfte. Folglich stellen insbesondere Vertragserfüllungshandlungen des Verkäufers keine Zustimmung dar.

2. Angebote und Preise

Sämtliche Angebote sind unverbindlich. Sollte der Käufer etwaige Änderungen der Bestellung wünschen, werden wir ein neues Angebot legen.

Die vom Verkäufer angebotenen Preise sind freibleibend. Die Preise für Edelmetalle sind die jeweiligen Tageskurse zum Zeitpunkt unserer Angebotslegung und werden zum Tageskurs am Tag der Bestellung bei der Bestellung fixiert und mit einer Auftragsbestätigung bestätigt. Wir behalten uns daher vor, die jeweils gültigen Tageskurse der Edelmetalle zum Zeitpunkt der Bestellung in Rechnung zu stellen.

Die Preise für Chemikalien werden gemäß der jeweils aktualisierten Preisliste angeboten. Unsere Preise verstehen sich – soweit nichts anderes vereinbart – exklusive Umsatzsteuer.

Sämtliche geschäftlichen und technischen Unterlagen und Informationen, die bei Angebotslegung zur Verfügung gestellt werden, verbleiben in unserem (geistigen) Eigentum und dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung auf irgendeiner Art und Weise verwendet oder verwertet werden.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit dem Käufer kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Alle schriftlichen oder mündlichen Angebote werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen des Angebotes oder der Bestellung sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Warenkennzeichnung, Gebrauchsanweisung

Warenkennzeichnung: Eine Veränderung unserer Warenbezeichnung und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein Sonderzeichen handelt, ist unzulässig.

Gebrauchsanweisung: Der Käufer ist verpflichtet, die Gebrauchsanweisung zu beachten. Eine andere als die in der Gebrauchsanweisung bezeichnete Verwendung der Waren ist nicht zulässig. Die Gebrauchsanweisungen des Verkäufers dienen nicht nur der Information, sondern sind verbindlich und sollen den Käufer vor Gefahren und Schäden schützen. Für Schäden, die durch Nichtbefolgung der Gebrauchsanweisung entstehen sollten, ist die Haftung ausgeschlossen (siehe auch Punkt 9 unten).

5. Lieferung und Gefahrübergang, Spedition, INCOTERMS

Es gelten die nachfolgenden Lieferbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder schriftlichem Angebot vereinbart wird.

Für die Lieferung des Verkäufers angegebene Termine und Fristen sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug oder etwaigen Fristüberschreitungen sowie Pönalzahlungen (Konventionalstrafen) wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Lieferungen erfolgen durch einen vom Verkäufer beauftragten Spediteur, Frachtführer oder durch sonst eine für den Versand bestimmte Person, sofern der Verkäufer nicht die Lieferung selbst übernimmt. Der Verkäufer haftet nicht für die Lieferung durch einen Spediteur, Frachtführer oder eine sonst für den Versand bestimmte Person. Versandart und Versandweg wählt der Verkäufer nach bestem Ermessen. Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Angebot vereinbart wird. Die Qualität und die Quantität der Lieferung entsprechen unserer Auftragsbestätigung.

Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder das Zwischenlager verlässt bzw. dem Käufer – bei Abholung – versandbereit zur Verfügung gestellt wird. Der Käufer hat für die Befahrbarkeit der Anlieferstelle und für die Einhaltung des vereinbarten Abnahmezeitpunkts Sorge zu tragen. Aufbewahrungs- bzw. Verwahrungsmaßnahmen und damit einhergehende Kosten, die aus Gründen, die in der Sphäre des Käufers liegen (zB Annahmeverzug), notwendig werden, gehen zu Lasten und auf Kosten des Käufers.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über, sofern nicht die Beförderung durch uns selbst übernommen wurde. Bei Lieferung durch einen Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Versendung bestimmte Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstiger zur Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.

Der Verkäufer haftet nicht für höhere Gewalt. Wenn der Verkäufer durch den Eintritt von unvorhergesehenen Umständen, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbar waren – z.B. Streik, Feuer, Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen, Betriebsstörungen wie Energie- oder Rohstoffmangel – an der Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert wird, so wird der Verkäufer von diesen Verpflichtungen frei.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung durch den Käufer hat (i) bei Edelmetallen unverzüglich, aber nicht länger als innerhalb von vier Tagen und (ii) bei sonstigen Chemikalien innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung, ohne jeden Abzug zu erfolgen.

Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung entgegengenommen.

Die Zahlung gilt als erfolgt bei Einlangen der Rechnungssumme auf das angegebene Konto des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ohne vorherige Ankündigung Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu verrechnen. Bei erforderlicher Mahnung behalten wir uns vor, EUR 10 an Mahnspesen pro Mahnung zu verrechnen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, mit etwaigen Gegenforderungen aufzurechnen und/oder Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten, sofern seine Forderungen oder Ansprüche nicht durch den Verkäufer ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des für die Ware vereinbarten Kaufpreises samt allen Nebenverbindlichkeiten (z.B. Zinsen, Kosten) bleibt die Ware in unserem Eigentum.

Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der hergestellten neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem der anderen benutzten Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.

Der Käufer darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterverkaufen, muss uns aber darüber informieren und uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Ausmaß des geschuldeten Kaufpreises abtreten. Die Abtretung ist durch Buchvermerke in den Geschäftsbüchern und OP-Listen des Käufers ersichtlich zu machen.

Der Käufer darf die Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises weder einem Dritten verpfänden, sicherungsübereignen oder auf sonstige Weise zugunsten eines Dritten belasten.

8. Gewährleistung

Allfällige Mängelrügen muss der Käufer unverzüglich, jedenfalls spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels per Fax oder E-Mail beim Verkäufer geltend machen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von sieben Tagen ab Entdeckung in derselben Form anzuzeigen. Eine Mängelrüge ist rechtzeitig, wenn die Meldung innerhalb der Frist beim Verkäufer eingelangt ist. Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und angenommen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Käufer zu beweisen. Soweit nicht abweichend vereinbart, beschränkt sich die Gewährleistung nach Wahl des Verkäufers zunächst auf Verbesserung und Austausch der allfälligen mangelhaften Ware. Bleibt die Nacherfüllung erfolglos, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel nicht geringfügig ist, oder Preisminderung verlangen. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen an der Ware vorgenommen hat. Der Händlerregress des Käufers gegenüber uns gemäß § 933b ABGB ist nach Ablauf der im Verhältnis zum Käufer geltenden Gewährleistungsfrist ausgeschlossen.

9. Schadenersatz

Der Verkäufer erbringt seine Leistung nach den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik.. Gebrauchsanweisungen werden bei Bestellung, bei Lieferung oder auf Anfrage bereitgestellt. Es wird auf die dort jeweils angeführten Anweisungen für die Behandlung und Verwendung der Waren verwiesen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung der Ware oder gelieferter Chemikalien entstehen.

Eine Haftung für Folgeschäden des Käufers, die auf Grund eines fehlerhaften Produktes entstehen, ist ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu überbinden. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung gegen den Verkäufer richten (§ 12 PHG), sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Mangel durch den Verkäufer zumindest grob fahrlässig verschuldet und verursacht wurde.

Wir haften nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit der Höhe des Einkaufswertes der Ware, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.

Der Käufer ist nicht berechtigt, aufgrund der Geltendmachung eines allfälligen Anspruches die Zahlung des Kaufpreises zurückzuhalten.

Soweit gesetzlich nicht eine kürzere Verjährungs- oder Präklusionsfrist vorgesehen ist, verjähren alle Ansprüche gegen uns, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Schädigers oder dem sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren ab dem anspruchsbegründenden Verhalten.

10. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie nationaler und internationaler Kollisionsnormen. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders geregelt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder in Zusammenhang mit uns geschlossenen Kaufverträgen ergebende Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ergänzen, dass der wirtschaftliche Zweck, der mit der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung verfolgt wurde, bestmöglich erreicht wird.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER IWG ING. W. GARHÖFER GES.M.B.H. ONLINE SHOP
(STAND 20.06.2024)

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden den Verträgen zugrunde gelegt, die mittels Online-Bestellung über Waren, Lieferungen und sonstige Leistungen (gemeinsam “Produkte”) über die Website der IWG Ing. W. Garhöfer Ges.m.b.H. (im Folgenden „Verkäufer“ oder „wir“ genannt) abgeschlossen werden, soweit im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (im nachfolgenden auch „Käufer“ genannt) gelten nur nach schriftlicher und ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers und sodann beschränkt auf das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch auch für Folgegeschäfte. Folglich stellen insbesondere Vertragserfüllungshandlungen des Verkäufers keine Zustimmung dar.

Verträge durch Online-Bestellungen werden ausschließlich mit Unternehmern und nicht mit Verbrauchern (jeweils im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes) abgeschlossen.

Die AGB können unter www.iwgplating.com/agb/ abgerufen und gespeichert werden.

2. Angebote, Preise und Lieferkosten

Sämtliche Angebote sind unverbindlich. Sollte der Käufer etwaige Änderungen der Bestellung wünschen, werden wir ein neues Angebot legen.

Die vom Verkäufer angebotenen Preise sind freibleibend. Die Preise für Edelmetalle sind die jeweiligen Tageskurse zum Zeitpunkt unserer Angebotslegung und werden zum Tageskurs am Tag der Bestellung beim Bestellvorgang fixiert und anschließend mit einer Auftragsbestätigung bestätigt. Wir behalten uns daher vor, die jeweils gültigen Tageskurse der Edelmetalle zum Zeitpunkt der Bestellung in Rechnung zu stellen.

Die Preise für Chemikalien werden gemäß der jeweils aktualisierten Edelmetallpreise, abrufbar unter www.iwgplating.com/edelmetallpreise/, angeboten.

Unsere Preise werden in EURO (€) angegeben und verstehen sich – soweit nichts anderes vereinbart – exklusive Umsatzsteuer.

Anfallende Lieferkosten werden während des Bestellvorgangs hinzugefügt. Der Gesamtpreis Ihrer Bestellung enthält den Produktpreis sowie die Versandkosten (“Gesamtpreis”).

Sämtliche geschäftlichen und technischen Unterlagen und Informationen, die bei Angebotslegung zur Verfügung gestellt werden, verbleiben in unserem (geistigen) Eigentum und dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung auf irgendeiner Art und Weise verwendet oder verwertet werden.

3. Bestellprozess und Vertragsabschluss

3.1. Bestellprozess

Der Bestellprozess besteht im Wesentlichen aus den folgenden Schritten:
a) Sie fügen die von Ihnen gewünschten Produkte Ihrem Warenkorb hinzu;
b) Sie geben Ihre Daten an oder bestätigen diese;
c) Sie wählen eine der verfügbaren Zahlungsarten aus und geben die erforderlichen Zahlungsdaten an;
d) Unsere Datenschutzerklärung wird Ihnen samt Aufforderung zur sorgfältigen Durchsicht zur Verfügung gestellt;
e) Sie werden aufgefordert, diese AGB sorgfältig durchzulesen und zu akzeptieren;
f) Vor Abschluss der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die zu bestellenden Produkte, den Gesamtpreis der Bestellung und die von Ihnen angegebenen Daten zu prüfen;
g) Durch Klick auf den Bestell-Button schließen Sie den Bestellvorgang ab und geben ein vertraglich bindendes Angebot ab.

3.2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit dem Käufer kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder, wenn aufgrund von Verarbeitungsfehlern keine Auftragsbestätigung übermittelt wird, mit Versand der Produkte zustande. Alle Angebote werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen des Angebotes oder der Bestellung sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Es werden keine Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen. Sollte dennoch nach erfolgter Online-Bestellung durch einen Verbraucher eine Auftragsbestätigung an diesen versendet werden, gilt diese Auftragsbestätigung nicht als Annahme des Angebots und es kommt daher kein Vertrag zustande.

Die Informationspflichten des Verkäufers gemäß §§ 9 und 10 ECG werden ausdrücklich abbedungen.

4. Warenkennzeichnung, Gebrauchsanweisung

Warenkennzeichnung: Eine Veränderung unserer Warenbezeichnung und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein Sonderzeichen handelt, ist unzulässig.

Gebrauchsanweisung: Der Käufer ist verpflichtet, die Gebrauchsanweisung zu beachten. Eine andere als die in der Gebrauchsanweisung bezeichnete Verwendung der Waren ist nicht zulässig. Die Gebrauchsanweisungen des Verkäufers dienen nicht nur der Information, sondern sind verbindlich und sollen den Käufer vor Gefahren und Schäden schützen. Für Schäden, die durch Nichtbefolgung der Gebrauchsanweisung entstehen sollten, ist die Haftung ausgeschlossen (siehe auch Punkt 8 unten).

5. Lieferung und Gefahrübergang, Spedition, INCOTERMS

Es gelten die nachfolgenden Lieferbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder schriftlichem Angebot vereinbart wird.

Die Lieferung unserer Produkte ist auf Empfängerländer innerhalb der Europäischen Union beschränkt.

Für die Lieferung des Verkäufers angegebene Termine und Fristen sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug oder etwaigen Fristüberschreitungen sowie Pönalzahlungen (Konventionalstrafen) wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

Lieferungen erfolgen durch einen vom Verkäufer beauftragten Spediteur, Frachtführer oder durch sonst eine für den Versand bestimmte Person, sofern der Verkäufer nicht die Lieferung selbst übernimmt. Der Verkäufer haftet nicht für die Lieferung durch einen Spediteur, Frachtführer oder eine sonst für den Versand bestimmte Person. Versandart und Versandweg wählt der Verkäufer nach bestem Ermessen. Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart wird. Die Qualität und die Quantität der Lieferung entsprechen unserer Auftragsbestätigung.

Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder das Zwischenlager verlässt bzw. dem Käufer – bei Abholung – versandbereit zur Verfügung gestellt wird. Der Käufer hat für die Befahrbarkeit der Anlieferstelle und für die Einhaltung des vereinbarten Abnahmezeitpunkts Sorge zu tragen. Aufbewahrungs- bzw. Verwahrungsmaßnahmen und damit einhergehende Kosten, die aus Gründen, die in der Sphäre des Käufers liegen (z.B. Annahmeverzug), notwendig werden, gehen zu Lasten und auf Kosten des Käufers.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über, sofern nicht die Beförderung durch uns selbst übernommen wurde. Bei Lieferung durch einen Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Versendung bestimmte Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstiger zur Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.

Der Verkäufer haftet nicht für höhere Gewalt. Wenn der Verkäufer durch den Eintritt von unvorhergesehenen Umständen, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbar waren – z.B. Streik, Feuer, Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen, Betriebsstörungen wie Energie- oder Rohstoffmangel – an der Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert wird, so wird der Verkäufer von diesen Verpflichtungen frei.

6. Zahlungsbedingungen

Kredit-/Debitkarteninhaber unterliegen einer Validierungsprüfung und Autorisierung durch den Kartenaussteller. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Nichtlieferungen von Produkten, wenn der Kartenaussteller des Käufers die Zahlung verweigert oder die Zahlung an uns aus irgendeinem Grund nicht autorisiert.

Die Zahlung des Käufers erfolgt im Voraus. Die Zahlung gilt als erfolgt bei Einlangen der Rechnungssumme auf dem Konto des Verkäufers.

Der Käufer ist nicht berechtigt, mit etwaigen Gegenforderungen aufzurechnen und/oder Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten, sofern seine Forderungen oder Ansprüche nicht durch den Verkäufer ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

7. Gewährleistung

Allfällige Mängelrügen muss der Käufer unverzüglich, jedenfalls spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels per Fax oder E-Mail beim Verkäufer geltend machen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von sieben Tagen ab Entdeckung in derselben Form anzuzeigen. Eine Mängelrüge ist rechtzeitig, wenn die Meldung innerhalb der Frist beim Verkäufer eingelangt ist. Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und angenommen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Käufer zu beweisen. Soweit nicht abweichend vereinbart, beschränkt sich die Gewährleistung nach Wahl des Verkäufers zunächst auf Verbesserung und Austausch der allfälligen mangelhaften Ware. Bleibt die Nacherfüllung erfolglos, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel nicht geringfügig ist, oder Preisminderung verlangen. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen an der Ware vorgenommen hat. Der Händlerregress des Käufers gegenüber uns gemäß § 933b ABGB ist nach Ablauf der im Verhältnis zum Käufer geltenden Gewährleistungsfrist ausgeschlossen.

8. Schadenersatz

Der Verkäufer erbringt seine Leistung nach den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik. Gebrauchsanweisungen werden bei Bestellung, bei Lieferung oder auf Anfrage bereitgestellt. Es wird auf die dort jeweils angeführten Anweisungen für die Behandlung und Verwendung der Waren verwiesen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung der Ware oder gelieferter Chemikalien entstehen.

Eine Haftung für Folgeschäden des Käufers, die auf Grund eines fehlerhaften Produktes entstehen, ist ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu überbinden. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung gegen den Verkäufer richten (§ 12 PHG), sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Mangel durch den Verkäufer zumindest grob fahrlässig verschuldet und verursacht wurde.

Wir haften nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit der Höhe des Einkaufswertes der Ware, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.

Der Käufer ist nicht berechtigt, aufgrund der Geltendmachung eines allfälligen Anspruches die Zahlung des Kaufpreises zurückzuhalten.
Soweit gesetzlich nicht eine kürzere Verjährungs- oder Präklusionsfrist vorgesehen ist, verjähren alle Ansprüche gegen uns, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Schädigers oder dem sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren ab dem anspruchsbegründenden Verhalten.

9. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie nationaler und internationaler Kollisionsnormen. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders geregelt.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder in Zusammenhang mit uns geschlossenen Kaufverträgen ergebende Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ergänzen, dass der wirtschaftliche Zweck, der mit der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung verfolgt wurde, bestmöglich erreicht wird.

Im Fall von Abweichungen zwischen der deutschen und englischen Fassung, geht die deutsche Fassung der AGB vor.

ALLGEMEINE UMARBEITUNGSBEDINGUNGEN DER IWG ING. W. GARHÖFER GES.M.B.H. (STAND 01.06.2024)

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Umarbeitungsbedingungen („AUB“) werden allen Umarbeitungsleistungen und -lieferungen der IWG Ing. W. Garhöfer Ges.m.b.H. (im Folgenden „Auftragnehmer“, oder „wir“ genannt) zugrunde gelegt, soweit im Einzelfall keine abweichenden vertraglichen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (im nachfolgenden auch „Auftraggeber“ genannt) gelten nur nach schriftlicher und ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers und sodann beschränkt auf das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch auch für Folgegeschäfte. Folglich stellen insbesondere Vertragserfüllungshandlungen des Auftragnehmers keine Zustimmung dar.

2. Angebote und Preise

Sämtliche unserer Angebote sind unverbindlich. Sollte der Auftraggeber etwaige Änderungen der Bestellung wünschen, werden wir ein neues Angebot legen.

Die Preise in unserem Angebot beziehen sich auf das im Angebot angeführte Mengenmaß. Die umzuarbeitende Menge/Quantität an Edelmetallen kann erst nach der Rückgewinnung bzw. Scheidung verbindlich bestimmt werden. Die zur Eruierung der Menge des Edelmetalls notwendigen Analyse- und Behandlungskosten werden in unserem Angebot bekanntgegeben. Nach der Bestimmung der Menge wird der Preis für das zurückgewonnene Edelmetall samt Nebenkosten laut Angebot in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, zusätzliche Kosten für Aufwendungen, die sich aufgrund der besonderen Beschaffenheit des umzuarbeitenden Edelmetalls ergeben können, in Rechnung zu stellen. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, exklusive Umsatzsteuer.

Sämtliche geschäftlichen und technischen Unterlagen und Informationen, die bei Angebotslegung zur Verfügung gestellt werden, verbleiben im (geistigen) Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers auf irgendeiner Art und Weise verwendet oder verwertet werden.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Alle schriftlichen oder mündlichen Angebote werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen des Angebotes oder der Bestellung sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Entgegennahme des angelieferten Materials

Edelmetalle: Wir nehmen nur schadensfreie Materialien und Materialien frei von schädlichen, gefährlichen, radioaktiven und/oder störenden Bestandteilen zur Umarbeitung entgegen. Sollten solche Schäden oder Bestandteile erst nach Entgegennahme und bei Umarbeitung entdeckt werden, können wir die angelieferten Materialien zurückweisen bzw. unbearbeitet retournieren.

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung durch den Auftraggeber hat bei der Umarbeitung von Metallen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung, ohne jeden Abzug zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung entgegengenommen.

Die Zahlung gilt als erfolgt bei Einlangen der Rechnungssumme auf das angegebene Konto des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ohne vorherige Ankündigung Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu verrechnen. Bei erforderlicher Mahnung behalten wir uns vor, EUR 10 an Mahnspesen pro Mahnung zu verrechnen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit etwaigen Gegenforderungen aufzurechnen und/oder Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten, sofern seine Forderungen oder Ansprüche nicht durch den Verkäufer ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

6. Eigentumsrechte

Mit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der übernommenen Materialien mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an der hergestellten neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Wertes unserer Materialien zu den übernommenen Materialien zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Das Miteigentum besteht bis zur vollständigen Bezahlung des Auftragspreises. Bis zu diesem Zeitpunkt sind wir weiters in jedem Fall berechtigt, die umgearbeiteten Materialien zurückzubehalten.

7. Gewährleistung

Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass die Umarbeitung des Materials den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht. Der Auftragnehmer sichert keinen bestimmten Erfolg der Umarbeitung oder eine bestimmte Quantität oder Qualität an Edelmetallen nach der Rückgewinnung von angelieferten Materialen zu.

Allfällige Mängel muss der Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels per Fax oder E-Mail beim Auftragnehmer geltend machen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von sieben Tagen ab Entdeckung in derselben Form anzuzeigen. Eine Mängelrüge ist rechtzeitig, wenn die Meldung innerhalb der Frist beim Auftragnehmer eingelangt ist. Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Umarbeitung als genehmigt und angenommen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Auftraggeber zu beweisen. Soweit nicht abweichend vereinbart, beschränkt sich die Gewährleistung nach Wahl des Auftragnehmers zunächst auf Verbesserung. Bleibt die Verbesserung erfolglos, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel nicht geringfügig ist, oder Preisminderung verlangen. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen. Der Händlerregress des Auftraggebers gegenüber uns gemäß § 933b ABGB ist nach Ablauf der im Verhältnis zum Auftraggeber geltenden Gewährleistungsfrist ausgeschlossen.

8. Schadenersatz

Wir haften nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.
Soweit gesetzlich nicht eine kürzere Verjährungs- oder Präklusionsfrist vorgesehen ist, verjähren alle Ansprüche gegen uns, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Schädigers oder dem sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren ab dem anspruchsbegründenden Verhalten.

Haftung für das Umarbeitungsmaterial:

Für den Untergang von angeliefertem Material, die Beschädigung oder anderweitig auftretende Störungen an den Edelmetallen aufgrund der Lagerung oder Behandlung bei der Zurückgewinnung bzw. der Umarbeitung des angelieferten Materials haften wir nur im Rahmen der vorstehenden Absätze. Wir haften nicht für den Untergang des Materials bei höherer Gewalt.

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden im Zusammenhang mit der Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Umarbeitungsmaterials zurückzuführen sind.

9. Höhere Gewalt

Wenn wir durch den Eintritt von unvorhergesehenen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z.B. Streik, Feuer, Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen, Betriebsstörungen – wie z.B. Energie- oder Rohstoffmangel – an der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung gehindert werden, so werden wir von diesen Verpflichtungen frei.

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER IWG ING. W. GARHÖFER GES.M.B.H. (STAND 01.06.2024)

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (“AEB”) gelten für sämtliche Bestellungen von Waren sowie den Bezug von Leistungen gleich welcher Art durch die IWG Ing. W. Garhöfer Ges.m.b.H. (im Folgenden “Besteller” oder “wir” genannt), soweit im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (im nachfolgenden auch “Lieferant” genannt) gelten nur nach schriftlicher und ausdrücklicher Zustimmung des Bestellers und sodann beschränkt auf das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch auch für Folgegeschäfte. Folglich stellen insbesondere Vertragserfüllungshandlungen des Bestellers keine Zustimmung dar.

2. Bestellung und Preise

Rechtsverbindlich sind ausschließlich Bestellungen, die schriftlich (per Brief, E-Mail oder Fax) erteilt werden. Bestellungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

Der Besteller kann die Bestellung für ihn kostenlos widerrufen, wenn der Lieferant sie nicht innerhalb von zwei Wochen (oder einer in der Bestellung bestimmten anderen Frist) schriftlich bestätigt.

Der Lieferant wird jede Bestellung auf erkennbare Fehler, Unklarheiten, Unvollständigkeit sowie Ungeeignetheit der vom Besteller gewählten Spezifikationen für die beabsichtigte Verwendung überprüfen. Der Lieferant wird den Besteller unverzüglich über erforderliche Änderungen oder Präzisierungen der Bestellung informieren.

Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung sowie mündliche Vereinbarungen vor, bei oder nach Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung und Bestätigung des Bestellers.

Die in der Bestellung genannten Preise gelten als Festpreise, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung trägt der Lieferant sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben.

Anfragen des Bestellers sind unverbindlich. Angebote, Planungen oder Kostenvorschläge werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vergütet.

3. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Bestellers, sofern in der Bestellung nicht anders angegeben.

Sofern nicht vereinbart ist, dass der Besteller den Transport organisiert, gewährleistet der Lieferant, alle Transporte so zu organisieren, dass die Anlieferung zu den regulären Öffnungszeiten am Erfüllungsort gewährleistet ist, und die vereinbarten oder erforderlichen logistischen Anforderungen erfüllt werden.

4. Leistungszeit, Vertragsstrafe

Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen oder Leistungen kommt es auf den Eingang am Erfüllungsort, bei Werkverträgen auf deren Abnahme durch den Besteller an.

Teillieferungen oder -leistungen sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.

Der Lieferant ist verpflichtet, den Besteller unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der Lieferant seine vertragliche Verpflichtung ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann. Unterlässt der Lieferant eine solche Mitteilung, so kann er sich auf das Hindernis dem Besteller gegenüber nicht berufen.

Bei Verzug aus vom Lieferanten zu vertretenden Gründen ist der Besteller berechtigt, für jeden angefangenen Werktag des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 1%, pauschaliert jedoch höchstens 10% des Bestellwerts zu verlangen. Weitergehende Ansprüche (Schadensersatz und Vertragsrücktritt) des Bestellers bleiben unberührt.

5. Rechnungen, Zahlungen

Zur Bearbeitung und Zahlung von Rechnungen ist es erforderlich, dass sämtliche Pflichtangaben auf der Rechnung, einschließlich Umsatzsteuer (soweit anwendbar), enthalten sind.

Rechnungen werden, wenn nicht anders vereinbart, mit 3% Skonto innerhalb von 14 Tagen oder netto innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung und Ware/Leistung gezahlt. Die Zahlungsfrist beginnt, sobald die Lieferung oder Leistung vollständig erbracht wurde und eine korrekte Rechnung vorliegt.

Zahlungen des Bestellers gelten nicht als Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß.

Der Besteller ist berechtigt, im gesetzlichen Umfang aufzurechnen und Zurückbehaltungsrechte auszuüben.

6. Beauftragung von Sublieferanten

Der Einsatz von Sublieferanten durch den Lieferanten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers. Sofern der Besteller die Zustimmung erteilt, obliegt es dem Lieferanten sicherzustellen, dass seine Sublieferanten sämtliche Verpflichtungen gemäß diesen AEB einhalten, einschließlich der Geheimhaltungspflichten.

Unabhängig von einer erteilten Zustimmung haftet der Lieferant dem Besteller gegenüber für sämtliche Handlungen und Unterlassungen seiner Sublieferanten in gleicher Weise wie für seine eigenen. Die Beauftragung von Sublieferanten entbindet den Lieferanten nicht von seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erbringung von Lieferungen und Leistungen sowie von seiner Haftung aus dem Vertragsverhältnis.

7. Einhaltung von Normen, Informationspflichten

Der Lieferant garantiert, dass die Waren und Leistungen die anwendbaren Gesetze und Normen zum Schutz von Leben, Gesundheit, Sicherheit sowie der Umwelt erfüllen. Soweit anwendbar, garantiert der Lieferant insbesondere die Einhaltung folgender Gesetze und Normen in der jeweils geltenden Fassung:
a) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung),
b) Chemikaliengesetz 1996 (ChemG 1996),
c) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung),
d) Verpackungsverordnung 2014 (VVO),
e) Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG);
f) Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR),
g) Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID).

Der Lieferant sichert zu, dass er dem Besteller proaktiv und ohne vorherige Aufforderung durch den Besteller, in jedem Fall aber unverzüglich nach Aufforderung durch den Besteller, alle gesetzlich verpflichtenden oder sonst erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellt, die für die Verwendung der Waren erforderlich sind. Dies umfasst vollständige Angaben zu Risiken, Gefahren und geeigneten Sicherheitsvorkehrungen in Zusammenhang mit den Waren und deren Verwendung.

Der Lieferant sichert zu, sämtliche Verpackungen, Behälter und Container gesetzeskonform und deutlich zu bezeichnen.

8. Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung

Der Besteller wird dem Lieferanten Mängel der Ware oder Leistung anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden. Die Rügefrist richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Sie beträgt für erkennbare Mängel mindestens zwei Wochen ab Ablieferung. Für verdeckte Mängel gilt eine Rügefrist von mindestens zwei Wochen ab Entdeckung des Mangels.

Mängel sind in jedem Fall unverzüglich zu beheben. Kann der Lieferant Mängel innerhalb angemessener Zeit nicht beheben, ist der Besteller nach eigener Wahl berechtigt, die Mängel auf Kosten und Risiko des Lieferanten von Dritten beheben zu lassen, Preisminderung zu begehren oder bei nicht geringfügigen Mängeln den Vertrag aufzuheben (Wandlung). Die Kosten für berechtigte Rücksendungen, Ersatzlieferungen und Nachbesserungen trägt der Lieferant.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs durch Übergabe oder Abnahme, soweit keine längere Frist gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab erfolgter Mängelbehebung neu zu laufen.

Der Lieferant haftet betraglich unbeschränkt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich entgangenen Gewinns und Mängelfolgeschäden), die durch den Lieferanten oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

Soweit keine längere Frist gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, verjähren Schadenersatzansprüche gegenüber dem Lieferanten nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Die gesetzlichen Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette gemäß § 933b ABGB (Händlerregress) stehen dem Besteller uneingeschränkt zu.

Als Hersteller oder Importeur von Produkten muss der Lieferant sicherstellen, durch das Eingehen einer Versicherung oder in anderer geeigneter Weise dafür Vorsorge zu treffen, dass allfällige Schadenersatzpflichten des Bestellers gegen den Lieferanten nach dem Produkthaftungsgesetz befriedigt werden können (§ 16 PHG). Auf Verlangen des Bestellers hat der Lieferant einen Nachweis über die bestehenden Versicherungen zu erbringen.

Im Falle eines Rückrufs aufgrund von Waren, die der Lieferant dem Besteller geliefert hat, muss der Lieferant den Besteller von allen Schäden, Kosten und Verbindlichkeiten, die dem Besteller im Zusammenhang mit dem Rückruf entstehen, freistellen.

9. Höhere Gewalt

Wenn die Parteien aufgrund des Eintritts von unvorhergesehenen Umständen, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbar waren – z.B. Streik, Feuer, Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen, Betriebsstörungen wie Energie- oder Rohstoffmangel – an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert werden, so sind die Parteien für die Dauer und im Umfang der Wirkung dieser Umstände von ihren Leistungspflichten befreit. Soweit die Wirkungen nicht nur vorübergehend sind, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

10. Geheimhaltung

Alle durch den Besteller offengelegten geschäftlichen oder technischen Informationen und Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten gegenüber nicht offengelegt werden, sondern ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks genutzt werden. Innerhalb des Unternehmens des Lieferanten dürfen diese Informationen nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigerweise involviert sind und selbst zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit verpflichtet sind.

11. Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder in Zusammenhang mit uns geschlossenen Verträgen ergebende Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

Sollte eine Bestimmung dieser AEB nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ergänzen, dass der wirtschaftliche Zweck, der mit der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung verfolgt wurde, bestmöglich erreicht wird. Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Schriftformklausel, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.